THW Anfordern

Herausforderung

Ein typisches Arbeitsfeld des THW liegt vor, wenn umfangreiche technische Ausstattung benötigt wird oder absehbar ist, dass der Einsatz länger dauert. Wir beraten gerne dazu, welche Einheiten und Einsatzmittel zur Bewältigung der jeweiligen Lage besonders geeignet sind. THW-Einsatzkräfte können beispielsweise Personen aus Trümmern retten, Bauwerke abstützen, eine notfallmäßige Strom- und Lichtversorgung aufbauen, Wasser über lange Wegestrecken pumpen, Führungsunterstützung leisten, logistische Aufgaben lösen, Ölverschmutzungen auf Gewässern eindämmen, Einsatzkräfte, Zugänge schaffen, und vieles mehr.

Mehr zu den Einsatzoptionen des THW Prenzlau: Einsatzoptionen

Anforderung

Viele Behörden und Organisationen können die Unterstützung des THW unbürokratisch anfordern – erst dann kann das THW tätig werden. Zu möglichen Anforderern zählen unter anderem öffentliche Feuerwehren, kommunale Behörden oder die Polizei. In der Regel fordert die Einsatzleitung, während des bestehenden Einsatzes, die Fähigkeiten des THW direkt über unseren Ortverband oder über die Integrierte Regionalleistelle Nordost an.

Uns erreichen aber auch Einsatzanforderungen über unsere hauptamtlich besetzten Rufbereitschaften der THW-Regionalstelle in Frankfurt (Oder) oder des THW-Landesverbandes in Berlin. Unter bestimmten Bedingungen oder auf Basis von Vereinbarungen dürfen auch natürliche und juristische Personen (Privatpersonen, Stiftungen, Firmen oder Vereine) das THW anfordern, wir beraten dazu im Einzelfall.

Einsatz

Unsere THW-Fachberater oder THW-Führungskraft schlagen geeignete Einsatzmittel vor und stimmen das Einsatzverfahren des THW mit der Einsatzleitung ab. Das THW unterstellt sich dem Anforderer und kann im Auftrag anfordernder Stellen Einsatzabschnitte selbst leiten sowie Führungsstrukturen aufbauen und betreiben. Reichen die angeforderten Kräfte oder Fähigkeiten nicht aus, organisiert das THW in Absprache mit der Einsatzleitung intern Verstärkung. Das THW bleibt so lange an der Einsatzstelle wie nötig.

Kosten

Der regelmäßige Erstattungsverzicht soll verhindern, dass öffentliche Feuerwehren und Gefahrenabwehrbehörden THW-Einsätze bezahlen müssen. Viele typische Unterstützungsleistungen erfüllen regelmäßig alle Bedingungen für einen Erstattungsverzicht. Einen Rechtsanspruch auf Verzicht gibt es nicht. Grundsätzlich kostenpflichtig sind Materialien, die das THW für den Einsatz kauft, einbaut, ausgibt oder verbraucht (zum Beispiel Bauholz, ausgegebene Betriebsstoffe). Das Gleiche gilt für Beschaffungen oder Anmietungen durch das THW, die zur Erreichung des Einsatzziels nötig sind. Ein Kostenverzicht ist auch möglich, wenn das THW ein besonderes Ausbildungsinteresse an einem Einsatz hat. Kostenpflichtig für Anforderer sind in der Regel Unterstützungsleistungen außerhalb von akuten Gefahrenlagen. Auslagenbescheide verschickt das THW zudem regelmäßig bei Hilfeleistungen, die ein Wirtschaftsbetrieb gleichwertig hätte durchführen können.